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Der D1E - Führerschein

Die Klasse D1E erweitert deine Möglichkeiten, sodass du auch kleine Busse mit Anhänger nutzen kannst.

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

 

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Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zGM.

Mindestalter: 21 Jahre

18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben.


Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: D1


Eingeschlossene Klasse: BE

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Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

 

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Theorie:

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  • Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben

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Praxis:

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  • 4 Fahrstunden Grundausbildung

  • 3 Fahrstunden Überland

  • 1 Fahrstunde Autobahn

  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

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Welche Prüfung muss ich machen?

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Theorieprüfung entfällt

 

Praktische Prüfung ist abzulegen:

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  • mindestens 80 Minuten

  • Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße

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Außerdem ist zu beachten:

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  • Sie benötigen mindestens den Führerschein der Klasse B sowie einen Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung. Außerdem benötigen Sie einen Nachweis über das Sehvermögen. Dieser kann auch von Arbeitsmedizinern erstellt werden.

  • Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung (D1 und D)darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

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Wissenswertes:

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Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.

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  • Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.

  • Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.

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Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer, die gewerblich Personen befördern, seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen. 

 

Befristung des Führerscheindokuments:

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  • Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet

  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen gemäß den Terminvorgaben der Anlage 8e FeV in einen neuen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden

  • Zur Verlängerung wird nur ein Passbild benötigt

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