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Der D1E - Führerschein

Die Klasse D1E erweitert deine Möglichkeiten, sodass du auch kleine Busse mit Anhänger nutzen kannst.

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

 

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zGM.

Mindestalter: 21 Jahre

18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben.


Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: D1


Eingeschlossene Klasse: BE

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

 

Theorie:

  • Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben

Praxis:

  • 4 Fahrstunden Grundausbildung

  • 3 Fahrstunden Überland

  • 1 Fahrstunde Autobahn

  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

Welche Prüfung muss ich machen?

Theorieprüfung entfällt

 

Praktische Prüfung ist abzulegen:

  • mindestens 80 Minuten

  • Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße

Außerdem ist zu beachten:

  • Sie benötigen mindestens den Führerschein der Klasse B sowie einen Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung. Außerdem benötigen Sie einen Nachweis über das Sehvermögen. Dieser kann auch von Arbeitsmedizinern erstellt werden.

  • Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung (D1 und D)darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Wissenswertes:

Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.

  • Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.

  • Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.

Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer, die gewerblich Personen befördern, seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen. 

 

Befristung des Führerscheindokuments:

  • Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet

  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen gemäß den Terminvorgaben der Anlage 8e FeV in einen neuen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden

  • Zur Verlängerung wird nur ein Passbild benötigt

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