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Der B196 - Führerschein

Die B196 Erweiterung erlaubt es dir, mit deinem Autoführerschein auch leichte Motorräder zu fahren. Die perfekte Wahl für alle, die auf zwei Rädern mobil sein möchten.

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

 

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Klasse B mit Schlüsselzahl 196 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:

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  • Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW fahren, wobei das Verhältnis von Leistung zu Gewicht 0,1 kW/kg nicht überschreiten darf.
    Die Berechtigung gilt nur im Inland, also nur in Deutschland.
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Mindestalter: 22 Jahre

Ununterbrochener Vorbesitz der Klasse B seit mindestens fünf Jahren.​

Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre

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Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

 

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Theorie:

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  • 360 Minuten (6 Stunden)

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Praxis:

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  • Praktische Übungen 450 Minuten (7,5 Std.)

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Welche Prüfung muss ich machen?

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Theorieprüfung entfällt

 

Praktische Prüfung entfällt

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Außerdem ist zu beachten:

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  • Die Schlüsselzahl 196 wird erst nach erfolgreichem Abschluss der Fahrerausbildung eingetragen. Die Ausbildung darf maximal ein Jahr alt sein.

  • Das Fahren mit dieser Schlüsselzahl ist nur in Deutschland erlaubt.

  • Eine spätere Erweiterung auf Klasse A2 ist nicht möglich.​

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