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Der A - Führerschein

Die Führerscheinklasse A ist der Schlüssel zur vollen Freiheit auf zwei Rädern. Sie erlaubt das Fahren aller Motorräder ohne Einschränkung.

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

 

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a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

 

Mindestalter:
a) 24,5 Jahre

20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2

b) 21 Jahre


Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein


Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

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Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

 

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Theorie:

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  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)

  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

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Beim Aufstieg von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.

 

Praxis:

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  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

  • 5 Fahrstunden Überland

  • 4 Fahrstunden Autobahn

  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

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Welche Prüfung muss ich machen?

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Theorieprüfung ist abzulegen:

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  • bei Ersterteilung:
    Fragebogen mit 30 Fragen
    ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

      Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.

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  • bei Erweiterung:
    Fragebogen mit 20 Fragen
    ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

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Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von  A2.

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Praktische Prüfung ist abzulegen:

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  • mindestens 70 Minuten

  • bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A2: 60 Minuten

  • Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

 

Bei der Erweiterung von  A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.

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Außerdem ist zu beachten:

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  • Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

  • Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

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