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Der A - Führerschein

Die Führerscheinklasse A ist der Schlüssel zur vollen Freiheit auf zwei Rädern. Sie erlaubt das Fahren aller Motorräder ohne Einschränkung.

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

 

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

 

Mindestalter:
a) 24,5 Jahre

20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2

b) 21 Jahre


Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein


Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

 

Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)

  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Beim Aufstieg von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.

 

Praxis:

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

  • 5 Fahrstunden Überland

  • 4 Fahrstunden Autobahn

  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Welche Prüfung muss ich machen?

Theorieprüfung ist abzulegen:

  • bei Ersterteilung:
    Fragebogen mit 30 Fragen
    ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

      Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.

  • bei Erweiterung:
    Fragebogen mit 20 Fragen
    ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von  A2.

Praktische Prüfung ist abzulegen:

  • mindestens 70 Minuten

  • bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A2: 60 Minuten

  • Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

 

Bei der Erweiterung von  A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.

Außerdem ist zu beachten:

  • Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

  • Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

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