Der A - Führerschein
Die Führerscheinklasse A ist der Schlüssel zur vollen Freiheit auf zwei Rädern. Sie erlaubt das Fahren aller Motorräder ohne Einschränkung.
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
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a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter:
a) 24,5 Jahre
20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
b) 21 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
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Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
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Theorie:
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12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) -
4 Doppelstunden Zusatzstoff
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Beim Aufstieg von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Praxis:
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Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) -
5 Fahrstunden Überland
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4 Fahrstunden Autobahn
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3 Fahrstunden bei Dunkelheit
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Welche Prüfung muss ich machen?
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Theorieprüfung ist abzulegen:
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bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.
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bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
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Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A2.
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Praktische Prüfung ist abzulegen:
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mindestens 70 Minuten
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bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A2: 60 Minuten
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Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße
Bei der Erweiterung von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.
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Außerdem ist zu beachten:
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Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
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Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.