Der A2 - Führerschein
​Die Führerscheinklasse A2 ist ideal für alle, die schon Erfahrung sammeln konnten und den nächsten Schritt gehen möchten.
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit​
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einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
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einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
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Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
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Theorie:
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12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) -
4 Doppelstunden Zusatzstoff
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Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Praxis:
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Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) -
5 Fahrstunden Überland
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4 Fahrstunden Autobahn
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3 Fahrstunden bei Dunkelheit
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Welche Prüfung muss ich machen?
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Theorieprüfung ist abzulegen:
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bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.
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bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
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Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1.
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Praktische Prüfung ist abzulegen:
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mindestens 70 Minuten
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bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 nur 60 Minuten
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Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße
Bei der Erweiterung von A1 auf A2 darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.
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Außerdem ist zu beachten:
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Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
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Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.