Der B197 - Führerschein
Die Klasse B197 bietet dir maximale Freiheit. Du lernst auf einem Automatikauto und darfst später auch Schaltwagen fahren.
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
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Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und
NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Mit der Schlüsselzahl 197 darfst du Fahrzeuge mit Schalt- und Automatikgetriebe der Klasse B fahren, auch wenn du die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt hast. Dafür sind mindestens 10 Fahrstunden und eine 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen erforderlich, eine zusätzliche Prüfung ist nicht nötig. Die Eintragung gilt für die Klasse B und ermöglicht dir das Fahren beider Getriebetypen, auch im Ausland.
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Mitführen von Anhängern:
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Alle Anhänger bis 750 kg zGM
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Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt
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Mindestalter: 18 Jahre
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens BF 17 kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW ist das Mindestalter mindestens 21 Jahre.
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Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L
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Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
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Theorie:
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12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) -
2 Doppelstunden Zusatzstoff
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Praxis:
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Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) -
Besonderheit: nach mindestens 10 Fahrstunden muss eine 15-minütige Schaltprüfung erfolgen
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5 Fahrstunden Überland
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4 Fahrstunden Autobahn
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3 Fahrstunden bei Dunkelheit
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Welche Prüfung muss ich machen?
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Theorieprüfung ist abzulegen:
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bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden
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bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
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Praktische Prüfung ist abzulegen:
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mindestens 55 Minuten
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Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße
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Außerdem ist zu beachten:
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Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
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Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.