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Der AM - Führerschein

Mit der Führerscheinklasse AM startest du in die Welt der Mobilität. Perfekt für alle, die erste Fahrpraxis auf dem Roller, Moped oder 45 km/h Auto sammeln möchten.

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

 

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Für alle AM-Fahrzeuge gilt:

  • bbH 45 km/h

  • Hubraum
    - Verbrennungsmotor max. 50 cm³
    - Dieselmotor max. 500 cm³

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  • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klasse L1e-B)

ohne Beiwagen (Ausnahme: die Klasse AM wurde vor dem 24.08.17 erteilt); Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.

 

  • Dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e)

Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW;
Leermasse max. 270 kg (Ausnahme: die Klasse AM wurde vor dem 24.08.17 erteilt).

 

  • Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (EU-Klasse L6e)

Sitzplätze max. 2;
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW;
Leermasse max. 425 kg.

 

Mindestalter: 15 Jahre 

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf (Schlüsselzahl 195). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat.


Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein 


Eingeschlossene Klasse: -

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Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

 

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Theorie:

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  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)

  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

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Praxis:

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  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

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Welche Prüfung muss ich machen?

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Theorieprüfung ist abzulegen:

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  • bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen
    ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

  • bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen
    ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

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Praktische Prüfung ist abzulegen:

 

  • mindestens 55 Minuten

  • Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften​

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Außerdem ist zu beachten:

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  • Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

  • Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

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