Der D1 - Führerschein
​Mit der Klasse D1 kannst du kleinere Busse sicher fahren, ideal für den Shuttle- oder Linienverkehr mit wenigen Fahrgästen.
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
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Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt - auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Mindestalter: 21 Jahre
18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B
Eingeschlossene Klassen: -
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Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
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Theorie:
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bei Vorbesitz von Klasse B
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6 Doppelstunden2 Grundstoff
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10 Doppelstunden2 Zusatzstoff
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bei Vorbesitz von Klasse C1 oder C
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6 Doppelstunden2 Grundstoff
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4 Doppelstunden2 Zusatzstoff
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Praxis:
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bei Vorbesitz von Klasse B oder C1
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bis 2 Jahre
41 Grundausbildung / 19 Überland / 12 Autobahn / 7 Dunkelheit (Fahrstunden) -
> als 2 Jahre
16 Grundausbildung / 8 Überland / 4 Autobahn / 4 Dunkelheit (Fahrstunden)
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bei Vorbesitz von Klasse C
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bis 2 Jahre
8 Grundausbildung / 8 Überland / 4 Autobahn / 4 Dunkelheit (Fahrstunden) -
> als 2 Jahre
6 Grundausbildung / 4 Überland / 2 Autobahn / 2 Dunkelheit (Fahrstunden)
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Welche Prüfung muss ich machen?
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Theorieprüfung ist abzulegen:
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Fragebogen mit 35 Fragen ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.
Praktische Prüfung ist abzulegen:​
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mindestens 85 Minuten
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Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße
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Außerdem ist zu beachten:
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Sie benötigen mindestens den Führerschein der Klasse B sowie einen Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung. Außerdem benötigen Sie einen Nachweis über das Sehvermögen. Dieser kann auch von Arbeitsmedizinern erstellt werden.
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Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung (D1 und D)darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
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Wissenswertes:
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Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
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Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
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Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.
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Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer, die gewerblich Personen befördern, seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.
Befristung des Führerscheindokuments:
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Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet
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Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen gemäß den Terminvorgaben der Anlage 8e FeV in einen neuen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden
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Zur Verlängerung wird nur ein Passbild benötigt