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Der D1 - Führerschein

​Mit der Klasse D1 kannst du kleinere Busse sicher fahren, ideal für den Shuttle- oder Linienverkehr mit wenigen Fahrgästen.

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

 

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Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt - auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

Mindestalter: 21 Jahre 

18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben.


Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B


Eingeschlossene Klassen: -

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Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

 

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Theorie:

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  • bei Vorbesitz von Klasse B

    • 6 Doppelstunden2 Grundstoff

    • 10 Doppelstunden2 Zusatzstoff

  • bei Vorbesitz von Klasse C1 oder C

    • 6 Doppelstunden2 Grundstoff

    • 4 Doppelstunden2 Zusatzstoff

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Praxis:

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  • bei Vorbesitz von Klasse B oder C1

    • bis 2 Jahre
      41 Grundausbildung / 19 Überland / 12 Autobahn / 7 Dunkelheit (Fahrstunden)

    • > als 2 Jahre
      16 Grundausbildung / 8 Überland / 4 Autobahn / 4 Dunkelheit (Fahrstunden)

  • bei Vorbesitz von Klasse C

    • bis 2 Jahre
      8 Grundausbildung / 8 Überland / 4 Autobahn / 4 Dunkelheit (Fahrstunden)

    • > als 2 Jahre
      6 Grundausbildung / 4 Überland / 2 Autobahn / 2 Dunkelheit (Fahrstunden)

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Welche Prüfung muss ich machen?

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Theorieprüfung ist abzulegen:

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  • Fragebogen mit 35 Fragen                                                                                    ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

      Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.

 

Praktische Prüfung ist abzulegen:​

 

  • mindestens 85 Minuten

  • Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße

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Außerdem ist zu beachten:

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  • Sie benötigen mindestens den Führerschein der Klasse B sowie einen Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung. Außerdem benötigen Sie einen Nachweis über das Sehvermögen. Dieser kann auch von Arbeitsmedizinern erstellt werden.

  • Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung (D1 und D)darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

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Wissenswertes:

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Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.

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  • Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.

  • Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.

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Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer, die gewerblich Personen befördern, seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen. 

 

Befristung des Führerscheindokuments:

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  • Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet

  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen gemäß den Terminvorgaben der Anlage 8e FeV in einen neuen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden

  • Zur Verlängerung wird nur ein Passbild benötigt

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