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Der L - Führerschein

​Mit der Führerscheinklasse L kannst du land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge fahren. Ideal für alle, die in der Landwirtschaft helfen oder mit Traktoren arbeiten möchten.

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

 

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a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhängern.

 

Mindestalter: 16 Jahre


Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein


Eingeschlossene Klasse: -

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Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

 

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Theorie:

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  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)

  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

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Praxis:

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  • Keine praktische Ausbildung erforderlich

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Welche Prüfung muss ich machen?

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Theorieprüfung ist abzulegen

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  • bei Ersterteilung:
    Fragebogen mit 30 Fragen
    ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

      Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.

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  • bei Erweiterung:
    Fragebogen mit 20 Fragen
    ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

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Praktische Prüfung entfällt

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Außerdem ist zu beachten:

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  • Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

  • Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem Geburtstag abgelegt werden.

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