Der L - Führerschein
​Mit der Führerscheinklasse L kannst du land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge fahren. Ideal für alle, die in der Landwirtschaft helfen oder mit Traktoren arbeiten möchten.
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
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a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhängern.
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klasse: -
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Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
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Theorie:
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12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) -
2 Doppelstunden Zusatzstoff
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Praxis:
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Keine praktische Ausbildung erforderlich
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Welche Prüfung muss ich machen?
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Theorieprüfung ist abzulegen
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bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.
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bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
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Praktische Prüfung entfällt
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Außerdem ist zu beachten:
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Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
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Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem Geburtstag abgelegt werden.