Der L - Führerschein
Mit der Führerscheinklasse L kannst du land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge fahren. Ideal für alle, die in der Landwirtschaft helfen oder mit Traktoren arbeiten möchten.
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhängern.
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klasse: -
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
Theorie:
-
12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) -
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
-
Keine praktische Ausbildung erforderlich
Welche Prüfung muss ich machen?
Theorieprüfung ist abzulegen
-
bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.
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bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung entfällt
Außerdem ist zu beachten:
-
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
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Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem Geburtstag abgelegt werden.