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Der L - Führerschein

Mit der Führerscheinklasse L kannst du land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge fahren. Ideal für alle, die in der Landwirtschaft helfen oder mit Traktoren arbeiten möchten.

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

 

a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhängern.

 

Mindestalter: 16 Jahre


Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein


Eingeschlossene Klasse: -

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

 

Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)

  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

  • Keine praktische Ausbildung erforderlich

Welche Prüfung muss ich machen?

Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei Ersterteilung:
    Fragebogen mit 30 Fragen
    ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

      Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.

  • bei Erweiterung:
    Fragebogen mit 20 Fragen
    ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung entfällt

Außerdem ist zu beachten:

  • Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

  • Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem Geburtstag abgelegt werden.

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