Der DE - Führerschein
​Die Klasse DE ist die Erweiterung für erfahrene BusfahrerInnen, die auch mit Anhänger unterwegs sind.
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
​
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zGM.
Mindestalter: 24 Jahre
Die Klassen D und DE können erworben werden:
a) bereits mit 18 Jahren begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km unter den Bedingungen von 5;
b) bereits mit 20 Jahren unter den Bedingungen von 5;
c) bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG;
d) bereits mit 23 Jahren die Klasse D (nicht DE) nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: D
Eingeschlossene Klassen: BE, D1E
​
​
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
​
Theorie:
​
-
Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben
​
Praxis:
​
-
4 Fahrstunden Grundausbildung
-
3 Fahrstunden Überland
-
1 Fahrstunde Autobahn
-
1 Fahrstunde bei Dunkelheit
​
​
​
Welche Prüfung muss ich machen?
​​
​
Theorieprüfung entfällt
Praktische Prüfung ist abzulegen:
-
mindestens 80 Minuten
-
Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße
​
​​
​
Außerdem ist zu beachten:
​
​
-
Sie benötigen mindestens den Führerschein der Klasse B sowie einen Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung. Außerdem benötigen Sie einen Nachweis über das Sehvermögen. Dieser kann auch von Arbeitsmedizinern erstellt werden.
-
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung (D1 und D)darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
​
​
​
Wissenswertes:
​
​
Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
​
-
Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
-
Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.
​
Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer, die gewerblich Personen befördern, seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.
Befristung des Führerscheindokuments:
​
-
Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet
-
Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen gemäß den Terminvorgaben der Anlage 8e FeV in einen neuen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden
-
Zur Verlängerung wird nur ein Passbild benötigt