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Der D - Führerschein

​Mit der Führerscheinklasse D darfst du große Busse fahren und übernimmst Verantwortung für die sichere Beförderung vieler Fahrgäste.

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

 

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Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind - auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

 

Mindestalter: 24 Jahre 
Die Klassen D und DE können erworben werden:
a) bereits mit 18 Jahren begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km unter den Bedingungen von 5; 
b) bereits mit 20 Jahren 
für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben.
c) bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG;
d) bereits mit 23 Jahren die Klasse D (nicht DE) nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG.

Seit 05/2014: Mindestalter 21 für Bewerber der Klasse D, die als Führer
1. von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten sowie Prüfungen auf der Straße unterzogen werden, und
2. von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.


Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B


Eingeschlossene Klasse: D1

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Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

 

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Theorie:

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  • bei Vorbesitz von Klasse B und/oder C1

    • 6 Doppelstunden2 Grundstoff

    • nur B: 18 Doppelstunden2 Zusatzstoff

    • C1: 12 Doppelstunden2 Zusatzstoff

  • bei Vorbesitz von Klasse C und/oder D1

    • 6 Doppelstunden2 Grundstoff

    • 8 Doppelstunden2 Zusatzstoff

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Praxis:

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  • bei Vorbesitz von Klasse B oder C1

    • bis 2 Jahre
      45 Grundausbildung / 22 Überland / 14 Autobahn / 8 Dunkelheit (Fahrstunden)

    • > als 2 Jahre
      33 Grundausbildung / 12 Überland / 8 Autobahn / 5 Dunkelheit (Fahrstunden)

  • bei Vorbesitz von Klasse C

    • bis 2 Jahre
      14 Grundausbildung / 16 Überland / 8 Autobahn / 6 Dunkelheit (Fahrstunden)

    • > als 2 Jahre
      7 Grundausbildung / 8 Überland / 4 Autobahn / 3 Dunkelheit (Fahrstunden)

  • bei Vorbesitz von Klasse D1

    • 20 Grundausbildung / 5 Überland / 5 Autobahn / 5 Dunkelheit (Fahrstunden)

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Welche Prüfung muss ich machen?

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Theorieprüfung ist abzulegen:

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  • Fragebogen mit 40 Fragen

              ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

      Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.

 

Praktische Prüfung ist abzulegen:

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  • mindestens 85 Minuten

  • Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße

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Außerdem ist zu beachten:

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  • Sie benötigen mindestens den Führerschein der Klasse B sowie einen Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung. Außerdem benötigen Sie einen Nachweis über das Sehvermögen. Dieser kann auch von Arbeitsmedizinern erstellt werden.

  • Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung (D1 und D)darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

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Wissenswertes:

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Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.

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  • Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.

  • Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.

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Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer, die gewerblich Personen befördern, seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen. 

 

Befristung des Führerscheindokuments:

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  • Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet

  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen gemäß den Terminvorgaben der Anlage 8e FeV in einen neuen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden

  • Zur Verlängerung wird nur ein Passbild benötigt

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