Der CE - Führerschein
​Mit der Klasse CE bist du für alle Arten von Lastzügen und Sattelzügen bestens ausgerüstet, inklusive schwerer Anhängerkombinationen.
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
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Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) mit Anhänger(n) über 750 kg zGM.
Mindestalter: 21 Jahre
18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: C
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D: DE
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Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
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Theorie:
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6 Doppelstunden Grundstoff
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4 Doppelstunden Zusatzstoff
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Praxis:
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Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) -
Sonderfahrten
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Klasse C auf CE: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
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gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE
Solo: 3 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Zug: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Gesamt: 8 Überland / 3 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
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Welche Prüfung muss ich machen?
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Theorieprüfung ist abzulegen:
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Fragebogen mit 30 Fragen ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.
Praktische Prüfung ist abzulegen:
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mindestens 85 Minuten
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Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße
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Außerdem ist zu beachten:
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Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
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Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.