Der CE - Führerschein
Mit der Klasse CE bist du für alle Arten von Lastzügen und Sattelzügen bestens ausgerüstet, inklusive schwerer Anhängerkombinationen.
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) mit Anhänger(n) über 750 kg zGM.
Mindestalter: 21 Jahre
18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: C
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D: DE
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
Theorie:
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6 Doppelstunden Grundstoff
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4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
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Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) -
Sonderfahrten
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Klasse C auf CE: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
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gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE
Solo: 3 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Zug: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Gesamt: 8 Überland / 3 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
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Welche Prüfung muss ich machen?
Theorieprüfung ist abzulegen:
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Fragebogen mit 30 Fragen ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.
Praktische Prüfung ist abzulegen:
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mindestens 85 Minuten
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Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße
Außerdem ist zu beachten:
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Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
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Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.