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Der CE - Führerschein

​Mit der Klasse CE bist du für alle Arten von Lastzügen und Sattelzügen bestens ausgerüstet, inklusive schwerer Anhängerkombinationen.

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

 

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Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) mit Anhänger(n) über 750 kg zGM.

 

Mindestalter: 21 Jahre 

18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“  durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.


Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: C


Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D: DE

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Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

 

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Theorie:

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  • 6 Doppelstunden Grundstoff

  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

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Praxis:

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  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung 
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

  • Sonderfahrten

    • Klasse C auf CE: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)

    • gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE
      Solo: 3 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
      Zug: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
      Gesamt: 8 Überland / 3 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)

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Welche Prüfung muss ich machen?

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Theorieprüfung ist abzulegen:

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  • Fragebogen mit 30 Fragen                                                                                         ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

       Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.

 

Praktische Prüfung ist abzulegen:

 

  • mindestens 85 Minuten

  • Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

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Außerdem ist zu beachten:

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  • Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

  • Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

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